Unter BAUKOORDINATION
versteht man die
sicherheitstechnische Beurteilung und Betreuung eines Bauvorhabens.
Diese ist seit dem Jahr 1999
Bundesgesetz und von jedem Bauauftraggeber verpflichtend
durchzuführen.
Man unterscheidet grundsätzlich in
:
A.) Planungskoordination
Ist vor Baubeginn in Absprache mit dem Bauplaner und Bauzeitplan in Form eines Sicherheits und gesundheitsschutzplanes (Sigeplan) und der Unterlage für spätere Arbeiten zu erstellen.
B.) Baustellenkoordination
Durch regelmäßige Überprüfungen auf
der Baustelle wir festgestellt ob die Sicherheitsvorgaben eingehalten sind.
Zudem wird die „Unterlage für
spätere Arbeiten“ erweitert und letztendlich vervollständigt.
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Das sollte nicht passieren ungesichert auf der Giebelwand gabs hier einen Statiker ?
und hier einen Bauführer ?